Der Name Jerez sowie die Übersetzungen Xeres und Sherry aber auch der Name Manzanilla sind in Bezug auf Wein Herkunftsbezeichnungen. Das Konzept einer Herkunftsbezeichnung sagt viel über die Besonderheiten eines Produkts aus. Sie gibt in der Regel die Namen der Orte, Städte oder Regionen wieder und bezeichnet ein Produkt, das von den Verbrauchern wegen seiner Herkunft und einer speziellen Herstellungsmethode besonders geschätzt wird. Bis zu einem gewissen Grad könnte man von einer Art Dachmarke sprechen, die alle Produkte einer bestimmten Art zusammenfasst, solange sie aus der selben Region stammen.

“... laut den Regeln des Spanischen Weingesetzes von 1933 ist er der erste seiner Art, was bedeutet, dass wir über den ältesten Consejo Spaniens sprechen.”

Die drei Herkunftsbezeichnungen

In der Region Jerez werden die nach bestimmten traditionellen Verfahren und strikten Vorgaben erzeugten Weine durch die Herkunftsbezeichnungen Jerez-Xérès-Sherry und Manzanilla - Sanlúcar de Barrameda rechtlich geschützt. Außerdem gibt es in der Region Jerez seit 1994 ein weiteres Lebensmittel mit einer Herkunftsbezeichnung: den Sherry-Essig (Vinagre de Jerez D.O.).

Nicht alle in der Region erzeugten Weine oder Weinessige sind durch solche Bezeichnungen geschützt: Es gibt Erzeuger in der Region, die Tafelweine herstellen – hauptsächlich Weißweine, in jüngster Zeit auch Rotweine. Da jedoch weder die Methoden noch die erzeugten Weinsorten den Vorgaben entsprechen, dürfen diese Weine keine Herkunftsbezeichnung verwenden.

Ebenso können Weine, die in anderen Weinbaugebieten mit ähnlichen Methoden erzeugt werden wie der Sherry, die Begriffe Jerez, Sherryoder Manzanilla nicht nutzen, da sie nicht aus dem durch die Herkunftsbezeichnung definierten Gebiet stammen.

Herkunft und der Erzeugungsprozess sind also die wichtigsten Kriterien für ein Produkt mit Herkunftsbezeichnung.

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Das Konzept der Herkunftsbezeichnung beruht auf der Annahme von Qualität im Zusammenspiel mit einer bestimmten Quelle – einem authentischen Herstellungsprozess an einem ganz bestimmten Ort.

Geografische Eingrenzung

Das Produktionsgebiet der geschützten Weine Jerez Xérès Sherry und Manzanilla - Sanlúcar de Barrameda liegt im Süden der iberischen Halbinsel. Nur in Weinbergen, die sich in den Ortschaften Jerez de la Frontera, El Puerto de Santa María, Sanlúcar de Barrameda, Trebujena, Chipiona, Rota, Puerto Real, Chiclana de la Frontera und Lebrija oder in Landstrichen befinden, die der Consejo Regulador genehmigt hat, dürfen Trauben zur Herstellung von Sherry und Manzanilla angebaut werden. Zurzeit nimmt das gesamte Produktionsgebiet dieser beiden Weine eine ca. 10.000 Hektar große Fläche ein.

Innerhalb dieses Produktionsgebiets unterscheidet man traditionsgemäß noch das Gebiet des Jerez Superior, dessen Lage und Klimabedingungen sowie die Albariza-Böden mit ihren speziellen physikalisch-chemische Eigenschaften ideal für die Erzeugung von hochwertigen Weinen sind. Zurzeit sind 80 % der Weinberge des Produktionsgebiets als Jerez Superior zertifiziert.

Eine weitere wichtige geografische Eingrenzung ist das so genannte Ausbaugebiet, das auch unter dem Namen Sherry-Dreieck bekannt ist. Nur in den Städten Jerez de la Frontera, El Puerto de Santa María und Sanlúcar de Barrameda ist der Ausbau der durch die Herkunftsbezeichnung D.O. Jerez-Xérès-Sherry geschützten Weine zulässig, weshalb es auch nur in diesen Städten die so genannten Ausbaukellereien gibt.

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Manzanilla ist untrennbar mit Sanlúca de Barrameda verbunden. Die Stadt liegt an der Mündung des Flusses Guadalquivir, nahe des Naturparks Coto de Doñana.

Bei der Herkunftsbezeichnung Manzanilla - Sanlúcar de Barrameda beschränkt sich das entsprechende Ausbaugebiet ausschließlich auf die gleichnamige Stadt. Das Rohmaterial (Trauben oder Grundwein) für den Manzanilla kann aus einem beliebigen Ort innerhalb des Produktionsgebiets stammen, doch der Ausbau muss in Sanlúcar de Barrameda erfolgen.
Die besonderen mikroklimatischen Bedingungen dieser Stadt an der Guadalquivir-Mündung in der Nähe des Naturparks Coto de Doñana verleihen dem Wein, der unter einer Hefeschicht ausgebaut wird, besondere Merkmale, die ihn von anderen Sherrys unterscheiden.

Die Kellereien im restlichen Produktionsgebiet erzeugen Most und Weine, die dann in die Bodegas der Ausbaugebiete gebracht werden. Diese Kellereien dürfen jedoch auch ihre eigenen Weine erzeugen und unter dem jeweiligen Ortsnamen vertreiben.

Die Regelungen

In so genannten Regelungen sind sämtliche Vorschriften für die Verwendung einer Herkunftsbezeichnung festgelegt. Darüber hinaus sind alle Einzelheiten zur Eingrenzung des Produktionsgebiets, zu den Weinsorten, zulässigen Anbaupraktiken, Grundzügen der Weinerzeugung und des Weinausbaus aufgeführt. Ferner sind dort die Zusammensetzung und die Aufgaben des Consejo Regulador festgelegt, also der Institution, die für die Verwaltung und Überwachung der einzelnen Herkunftsbezeichnungen zuständig ist.

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Der Consejo Regulador der D.O. Jerez-Xérès-Sherry - Manzanilla-Sanlúcar de Barrameda und Vinagre de Jerez wurde 1933 gemäß den Vorgaben des spanischen Weinstatuts gegründet und ist somit der älteste Kontrollrat Spaniens.

Die Betreiber der Herkunftsbezeichnung

Eine Herkunftsbezeichnung bezieht sich nicht nur auf einen Ort und ein Regelwerk, sondern auch auf die Hersteller – in diesem Fall also die Weinbauern und Besitzer der Kellereien, die den Wein herstellen. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Herkunftsbezeichnung vom Verbraucher als hochwertiges Qualitätsmerkmal angesehen wird.

Der Consejo Regulador

Der Consejo Regulador ist kraft Gesetz mit der Überwachung der D.O. Jerez-Xérès-Sherry und Manzanilla - Sanlúcar de Barrameda betraut. Juristisch betrachtet handelt es sich bei dem Kontrollrat um eine öffentlich-rechtliche Institution, die wirtschaftliche und soziale Interessen vertritt und bei der Ausübung bestimmter öffentlicher Befugnisse im Namen des andalusischen Landwirtschafts- und Fischereiministeriums handelt.

Einfacher ausgedrückt hat der Kontrollrat zwei Aufgaben: Zum einen vertritt er die privaten Interessen aller eingetragenen Winzer und Bodegas. Zum anderen handelt er im Auftrag der Regierung, wenn er bestimmte Angelegenheiten, die direkt mit der Pflege und Überwachung eines öffentlichen Guts zu tun haben, abwickelt.

Die Zusammensetzung des Consejo Regulador

Im Wesentlichen vertritt der Kontrollrat die einzelnen Branchen, die an der D.O. mitwirken: Kellereien, Abfüller, Lageristen, unabhängige Winzer und Genossenschaftsmitglieder. Das Plenum der Institution setzt sich aus 21 Personen zusammen, von denen 18 alle vier Jahre demokratisch gewählt werden.
Dann werden neun Mitglieder aus dem Produktionsbereich (Winzer) gewählt, von denen drei aus den Genossenschaften stammen müssen. Von weiteren neun Mitgliedern aus dem Vertrieb müssen acht die Ausbau- und Speditionskellereien vertreten und einer die Ausbau- und Lagerungskellereien.
Nach dieser Wahl stimmen die 18 Ratsmitglieder über einen Vorsitzenden ab, der wiederum zur Ernennung durch die andalusische Regierung vorgeschlagen wird. In den Plenarverhandlungen werden die gewählten Mitglieder außerdem durch einen Vertreter der andalusischen Regierung mit Sitz aber ohne Stimme und den allgemeinen Schriftführer des Kontrollrats unterstützt.

Die Aufgaben des Consejo

Die unterschiedlichen Aufgaben des Kontrollrats, die in der Regelung der D.O. enthalten sind, können in drei grundlegende Kategorien zusammengefasst werden: 

  • Kontrolle und Zertifizierung
  • Schutz des gemeinsamen Kulturguts
  • Werbung

Kontrolle und Zertifizierung

Eine der grundlegenden Tätigkeiten aller Kontrollräte sind die Qualitätskontrolle und der Herkunftsnachweis der geschützten Produkte. Aus diesem Grund hat der Kontrollrat von Jerez eine Reihe von Vorschriften für die gesamte Produktionskette von Wein verfasst, die mit dem Weinberg anfängt und mit dem Kauf des Weins durch den Verbraucher endet.
Der Rat verfügt über ein gestaffeltes Kontrollsystem. So kann eine gleichbleibend hohe Produktqualität gewährleistet und nachgewiesen werden, dass der Wein tatsächlich aus der angegebenen Region stammt.

1 - Weinberge und Anbaupraktiken

Die Eintragung der Weinberge in das Register des Kontrollrats ist zwingend notwendig, damit die Trauben und der daraus entstehende Most für die Sherry-Erzeugung zertifiziert werden können. Dabei findet eine Eignungsprüfung der Böden statt, und der Consejo Regulador überprüft, ob tatsächlich nur die zugelassenen Rebsorten verwendet werden. Saisonabhängig werden die Einhaltung der Vorgaben für den Anbau, das Schneiden der Reben, die Bewässerung und vieles mehr geprüft. Außerdem wird vor der Lese der Reifegrad der Trauben kontrolliert.

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Der Weinberg, der sich üblicherweise auf sanften Hügeln erhebt, sticht aus den anderen landwirtschaftlichen Kulturpflanzungen hervor und kontrastiert deutlich mit der restlichen Landschaft.

2 - Die Weinlese

Für die Weinlese gilt ein umfangreiches Kontroll- und Überwachungssystem. So wird zum Beispiel der Transport der Trauben zu den in der D.O. eingetragenen Sherry-Produzenten überprüft. Jedes Jahr erlässt der Rat bestimmte Vorschriften (Kampagnenvorschriften) wie die chemischen Parameter für den Reifegrad der Trauben sowie die bei der Ernte, beim Transport und beim Keltern anzuwendenden Verfahren und die maximal zulässige Produktionsmenge je Hektar Land. Diese Vorschriften dienen nicht nur als sicherer Nachweis der Herkunft der Trauben, sondern bürgen auch für ihre Qualität und die des Mosts.
Die Traubenlieferungen werden von Prüfern des Kontrollrats in den einzelnen Bodegas quantifiziert. Außerdem wird geprüft, ob der Reifegrad und der Zustand der Trauben den Anforderungen und Kampagnenvorschriften der D.O. genügen. Nach der Weinlese wird die Weinmenge in den Weinfässern gemessen und es werden Proben entnommen, bevor die Eignung des Mostes für den Sherry-Ausbau eingestuft wird.

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Bei der Weinlese gilt eine strenge Hierarchie: Vorarbeiter, Erntehelfer, Träger, Fahrer, Weinarbeiter ...

3 - Die Bodegas

Auch der Most- und Weinumschlag zwischen den Kellereien, der Weinalkohol und sonstige für die Weinbehandlung zugelassene Produkte, die von den eingetragenen Unternehmen verwendet werden dürfen, unterliegen der ständigen Überwachung durch den Consejo Regulador.
Außerdem wird in den einzelnen Kellereien regelmäßig die Weinmenge gemessen, um zu prüfen, ob das Verhältnis zwischen dem angegebenen und dem tatsächlichen Weinbestand im Ausbau übereinstimmt.

4 - Geschützte Produkte

Auch gegen Ende des Herstellungsprozesses tritt der Consejo Regulador als Garant für die Qualität der geschützten Produkte auf, die in den Verbrauchermärkten vertrieben werden sollen. Zu diesem Zweck entnehmen die Prüfer des Kontrollrats Stichproben aus den von den eingetragenen Bodegas gelieferten Weinen, die im Labor des Instituts für Weinbau und Önologie in Jerez analysiert werden.
Die Prüfung der organoleptischen Eigenschaften erfolgt täglich in den Räumlichkeiten des Kontrollrats.

Schutz des gemeinsamen Erbes

Eine weitere Aufgabe des Consejo Regulador ist es, die Interessen der Herkunftsbezeichnung auf nationaler und internationaler Ebene zu schützen. Bedauerlicherweise gab und gibt es noch immer zahlreiche Fälle, in denen die Eigennamen der Herkunftsbezeichnungen unrechtmäßig verwendet werden. Es finden sich nach wie vor kriminelle Nachahmer, die aus dem Prestige und der langjährigen Erfahrung der Weinanbauer aus der Region Jerez Profit schlagen wollen.

Sherry ist ein traditioneller Wein mit einer langjährigen Geschichte, die viele Jahrhunderte, bevor Markenrechte, Herkunftsbezeichnungen und dergleichen per Gesetz geschützt wurden, ihren Anfang nahm. Doch schon damals waren der Name Sherry und der Schutz desselben mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zahlreiche andere Nationen erließen Gesetze, die die Bezeichnung Jerez bzw. die englische Version Sherry mit einer reinen Typenbezeichnung gleichsetzten und ihm somit den unbestreitbaren Wert der Herkunftsbezeichnung verweigerten. Nur so ist zu erklären, dass der authentische Sherry mit vielen nachgemachten Produkten unterschiedlicher britischer, australischer, kanadischer, neuseeländischer, kalifornischer oder südafrikanischer Herkunft zusammen im Regal steht.

Zu einem großen Teil ist es der unermüdlichen Arbeit des Kontrollrats zu verdanken, dass die Herkunftsbezeichnung auf den bedeutendsten internationalen Märkten heutzutage anerkannt wird. Dennoch muss der Kontrollrat auch heute noch gelegentlich gerichtlich gegen Verstöße des Schutzes der Herkunftsbezeichnung vorgehen oder verwaltungstechnische Maßnahmen einleiten.

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Von Beginn wurden die Weine aus Jerez ins Ausland verkauft und waren stets jenseits der Grenzen Spaniens beliebt.

Promotion

Eine D.O. ist ein Kollektiveigentum, deren aktueller Wert ihre langjährige Vergangenheit widerspiegelt und deren künftiger Wert davon abhängt, wie strikt das zugrundliegende Regelwerk eingehalten wird und wie gut die Vermarktung ist.

Die Pflege der Marke Jerez und ihrer Erzeugnisse unterliegt dem Consejo Regulador. Deshalb muss er einerseits Aufklärungsarbeit über das Produkt und die rechtliche Lage leisten und sich andererseits für den Vertrieb und das Marketing einsetzen. Gerade in diesem Bereich leistet der Kontrollrat, der einen erheblichen Teil seiner Budgets in Werbekampagnen für den Vertrieb der geschützten Erzeugnisse in verschiedenen Märkten investiert, seit vielen Jahren Pionierarbeit.

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Der Empfang im neuen Centro de Dinamización, in der Casa del Vino.