Rechtliche Vorschriften

Alle Sherry-Etiketten müssen laut Vorschriften der D.O. eine Reihe von Angaben enthalten. Häufig sind dort weitere Beschreibungen zu lesen oder rein dekorative Elemente zu sehen, was mitunter bei den Verbrauchern für Verwirrung sorgt.

Einige Angaben sind vorgeschrieben, wie beispielsweise die Weinsorte, die Erzeugerkellerei, der Inhalt und der Alkoholgehalt. Andere, wie die Marke oder auch weitergehende Beschreibungen sind der abfüllenden Kellerei freigestellt.

Name und Anschrift der Kellerei können auch durch die Abfüllernummer ersetzt werden. 

Besonders wichtig sind die Angaben auf dem rückseitigen Etikett, die den Stempel der Herkunftsbezeichnung und eine individuelle Zahlenkombination, die durch den Consejo Regulador vergeben wird, trägt. Beides gilt als Nachweis dafür ist, dass der Sherry oder Manzanilla in dieser Flasche sämtliche für die Erzeugung, den Ausbau und die Abfüllung der Weine geltenden Vorschriften erfüllt.

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